Gewaltschutzkonzept
Ist seid 2021 ein verpflichtender Bestandteil der Betriebserlaubnis (§45SGB VIII).
Es dient der Prävention, Intervention und dem Schutz vor Gewalt durch Personal oder Dritte.
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(§ 1631, Abs. 2, BGB).




